top of page

Schutzkonzept

Aktualisiert: 18. Mai 2024

Das Fachwerk orientiert sich betreffend Schutzkonzept an den Vorgaben des BAG und der Dachverbände (beispielsweise Procinema) sowie dem Kanton Baselland.


Ab dem 19. Okober 2020 gilt eine Maskenpflicht.


Hier folgt die aktuelle Zusammenfassung der relevanten Punkte:

Als Grundlage dieses Schutzkonzept gilt:

- Der Entscheid des Bundesrates, dass jene in Art. 6 Abs. 3 der COVID-19-

Verordnung 2 erwähnten Betriebe wieder öffnen dürfen, sofern sie über ein

Schutzkonzept verfügen.

- Das vom SECO herausgegebene Muster-Schutzkonzept (https://backtowork.easygov.swiss/wp- content/uploads/2020/05/DE_MusterSchutzkonzept_COVID-19_14052020.pdf) für Betriebe unter COVID-19 in der Version vom 11.05.2020. Der von den Behörden verordnete Abstand beträgt in dieser Version 2 Meter.

- Gemäss „COVID-19-Verordnung besondere Lage“ vom 19.6.2020 beträgt der von den Behörden verordnete Abstand ab 22.6.2020 mindestens 1.5 Meter.

 Der von den Behörden verordnete Abstand darf gemäss „COVID-19: Rahmenschutzkonzept für öffentliche Veranstaltungen ab dem 6. Juni 2020 / Stand: 2. Juni 2020“ im Kinosaal unterschritten werden, sofern entsprechende Kontaktdaten erhoben werden.




 
 
 

Comments


Kontakt

Verein Fachwerk, 4123 Allschwil, Schweiz

Büro: +41 79 923 40 00
Réalisateur: +41 79 545 12 62

fachwerk@allschwil.info

Fachwerk folgen
  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
Spende über PayPal tätigen

Danke fürs Abonnieren und bis bald.

Kontoverbindung

Basler Kantonalbank, Postfach 4002 Basel

IBAN CH93 0077 0253 7247 2200 1

BIC BKBBCHBB​

Pakete und Einschreiben an

Fachwerk

MyPost24 PT425312

Baslerstrasse 103

4123 ALLSCHWIL

© 2023

bottom of page